Blitzschutzsysteme

Neuanlagen und periodische Kontrollen

Je nach Gebäudekategorie unterscheidet die Gebäudeversicherung zwischen vorgeschriebenen und freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen.  Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme müssen periodisch (alle 10 Jahre), oder nach einem Blitzeinschlag durch eine VKF anerkannte Kontrollfirma überprüft werden. Bei freiwilligen Systemen empfehlen wir ebenfalls eine periodische Überprüfung. 


Als VKF anerkannte Kontrollfirma für Blitzschutzsysteme bieten wir folgende Dienstleistungen an: 
 

  • Terminierung mit dem Kunden (innerhalb der vorgegebenen Frist)
  • Einreichung von Fristverlängerungen bei den Gebäudeversicherungen
  • Aufnahme des Blitzschutzsystems vor Ort (Skizze)
  • Erstellen (zeichnen) des Installationsattests mit Fotodokumentation
  • Versand des Original-Installationsattest an die Gebäudeversicherung
  • Zustellung der Kopie des Installationsattest an Eigentümer/Auftraggeber
     
  • Neuerstellung von Blitzschutzsystemen
  • Anschlüsse an neue Gebäude oder Erweiterungen des Systems


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